Feuerverbote im Kanton Bern

In den Verwaltungskreisen Bern-Mittelland und Emmental gilt neu ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ist bis auf Widerruf untersagt. Die bereits bestehenden Feuerverbote in den Verwaltungskreisen Berner Jura, Biel/Bienne, Seeland und Oberaargau bleiben in Kraft.

Die Waldbrandgefahr wird in diesen Regionen als „gross“ (Gefahrenstufe 4) beurteilt, im Berner Oberland ist sie „erheblich“.

Das Feuerverbot gilt in den folgenden Verwaltungskreisen:

  • Berner Jura
  • Biel/Bienne
  • Seeland
  • Oberaargau
  • Bern-Mittelland
  • Emmental

Ausserhalb dieser Verbotszonen (Berner Oberland und Thun) darf Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden. Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Bei Wind ganz darauf verzichten.

Merkblatt Feuerverbote – Was gilt!

 

Bei Fragen zu den Feuerverboten stehen Ihnen die Regierungsstatthalterämter während den ordentlichen Bürozeiten zur Verfügung. Ab 17.00 Uhr und an den Wochenenden wird zusätzlich eine Hotline angeboten:

Hotline Deutsch: Tel. 031 635 23 53
Hotline Französisch: Tel. 031 636 82 00