Feuerverbote im Kanton Bern

In den Verwaltungskreisen Bern-Mittelland und Emmental gilt neu ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ist bis auf Widerruf untersagt. Die bereits bestehenden Feuerverbote in den Verwaltungskreisen Berner Jura, Biel/Bienne, Seeland und Oberaargau bleiben in Kraft.

Die Waldbrandgefahr wird in diesen Regionen als „gross“ (Gefahrenstufe 4) beurteilt, im Berner Oberland ist sie „erheblich“.

Das Feuerverbot gilt in den folgenden Verwaltungskreisen:

  • Berner Jura
  • Biel/Bienne
  • Seeland
  • Oberaargau
  • Bern-Mittelland
  • Emmental
  • Thun

In den Verwaltungskreisen Obersimmental-Saanen, Frutigen-Niedersimmental und Interlaken-Oberhasli gelten die Verhaltenshinweise für die erhebliche Waldbrandgefahr (Stufe 3):

  • Bei windigen Verhältnissen auf Feuer verzichten.
  • Ohne Wind Feuer im Freien nur in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) entfachen.
  • Vor Verlassen der Feuerstelle die Glut vollständig löschen.
  • Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen.

Gefahrensituation und Massnahmen in den Regionen des Kantons Bern

 

Bei Fragen zu den Feuerverboten stehen Ihnen die Regierungsstatthalterämter während den ordentlichen Bürozeiten zur Verfügung. Ab 17.00 Uhr und an den Wochenenden wird zusätzlich eine Hotline angeboten:

Hotline Deutsch: Tel. 031 635 23 53
Hotline Französisch: Tel. 031 636 82 00