An der Gemeindeversammlung können Sie zu den traktandierten Themen, als stimmberechtigte Bürgerin oder stimmberechtigter Bürger der Gemeinde Scheuren, Ihre Meinung äussern und Stellung beziehen.
Die Stimmberechtigten sind das oberste Organ der Gemeinde (Legislative). Die Gemeindeversammlung findet in der Regel zweimal im Jahr, im Juni und im Dezember, statt. Sind für die Gemeindeversammlung im Juni keine Geschäfte vorgesehen, wird diese nicht durchgeführt, da die Jahresrechnung abschliessend durch den Gemeinderat genehmigt wird. An der Gemeindeversammlung im Dezember wird insbesondere das Budget des Folgejahres zur Genehmigung unterbreitet.
Weitere Versammlungen können stattfinden, wenn es die Geschäfte erfordern.
Stimmberechtigung
Alle Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Scheuren Wohnsitz haben, sind zur Gemeindeversammlung eingeladen.
Botschaft der Gemeindeversammlung
Die Botschaft steht Ihnen ab dem Jahr 2025 noch Online zur Verfügung und wird mindestens 10 Tage vor der Gemeindeversammlung auf der Website zur Ansicht bereitstehen.
Wünschen Sie die Botschaft weiterhin in Papierform, so können Sie uns dies gerne persönlich oder per E-Mail mitteilen. Gerne erinnern wir Sie auch per E-Mail, sobald die Botschaft auf der Website verfügbar ist. Hierfür teilen Sie uns bitte Ihre E-Mailadresse mit.
Botschaften aus vergangenen Gemeindeversammlungen
Botschaft GV September 2025
Einladung zur Orientierungsversammlung
Botschaft GV Dezember 2024
Botschaft GV Juni 2024
Jahresrechnung
Jahresrechnungen als PDF
Jahresrechnung 2024 inkl. Vorbericht
Jahresrechnung 2023 inkl. Vorbericht
Budget
Budget als PDF