An der Gemeindeversammlung können Sie zu den traktandierten Themen, als stimmberechtigte Bürgerin oder stimmberechtigter Bürger der Gemeinde Scheuren, Ihre Meinung äussern und Stellung beziehen.
Die Stimmberechtigten sind das oberste Organ der Gemeinde (Legislative). Die Gemeindeversammlung findet in der Regel zweimal im Jahr, im Juni und im Dezember, statt. Sind für die Gemeindeversammlung im Juni keine Geschäfte vorgesehen, wird diese nicht durchgeführt, da die Jahresrechnung abschliessend durch den Gemeinderat genehmigt wird. An der Gemeindeversammlung im Dezember wird insbesondere das Budget des Folgejahres zur Genehmigung unterbreitet.
Weitere Versammlungen können stattfinden, wenn es die Geschäfte erfordern.
Stimmberechtigung
Alle Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Scheuren Wohnsitz haben, sind zur Gemeindeversammlung eingeladen.
Botschaft der Gemeindeversammlung
Die Botschaft wird ab diesem Jahr nur noch Online verfügbar sein und wird jeweils zwei Wochen vor der Gemeindeversammlung auf der Website zum herunterladen bereitstehen.
Wünschen Sie die Botschaft weiterhin in Papierform, so können Sie uns dies gerne persönlich oder per E-Mail mitteilen.
Botschaften aus vergangenen Gemeindeversammlungen
Botschaft GV Dezember 2024
Botschaft zur GV vom Juni 2024
Jahresrechnung
Jahresrechnungen als PDF
Jahresrechnung 2023 inkl. Vorbericht
Budget
Budget als PDF