Verkehrsanordnungen – Tempo 30

Der Gemeinderat Scheuren verfügt, mit Zustimmung des Tiefbauamtes des Kantons Bern, die Verkehrsanordnungen gemäss nachstehendem Link:

Publikation zu den Verkehrsanordnungen

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a un dArt. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau, erhoben werden.

Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.